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Neues im Juli

Neues im Juli 2024

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Christian Spengler
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Thorsten A. Siefert

Technik und Gestaltung

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Thorsten A. Siefert

Der Monat Juli bringt einige Änderungen mit sich, die für viele Menschen durchaus von Bedeutung sind. Hier eine Auswahl:

Gute Nachrichten gibt es für die Älteren von uns, die bereits eine Rente beziehen. Sie erhalten zum 1. Juli 4,57 Prozent mehr als bislang. Die Empfänger einer Erwerbsminderungsrente bekommen bei Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 7,5 %, bei Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 4,5 % mehr monatlich auf ihr Konto überwiesen.

Freuen können sich auch unsere Volksvertreter im Bundestag. Deren Diäten steigen um 6 %, was einem Betrag von 635 Euro entspricht. Im Monat erhalten Sie nun 11.227.20 Euro Abgeordnetenentschädigung.

Wenn mehr Geld ausgegeben wird, dann muss auch auf der Einnahmeseite nachgebessert werden. Im Juli wird die Mautpflicht auf kleinere Transportfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht ausgedehnt.

Und der Erdgaspreis steigt. Eine Megawattstunde kostet ab Monatsbeginn 2,50 Euro statt bislang 1,86 Euro. Diese Preisänderung ergibt sich durch eine Erhöhung der Gasspeicher-umlage.

Gute Nachrichten im Bereich der Krebs-Früherkennung. Die Brustkrebsvorsorge, deren Altersobergrenze für gesetzlich Versicherte bislang bei 69 Jahren lag, wird auf 75 Jahre angehoben. Außerdem: Wer starker Raucher und im Alter von 50 bis 75 Jahren ist, kann jetzt die Lungenkrebs-Früherkennung nutzen, auch wenn sich beim Betroffenen keine Symptome zeigen. Die Untersuchung erfolgt mit einer Niedrigdosis-Computertomographie.

Wer sich verschuldet hat und Pfändungen unterliegt, für den ist die Erhöhung der Pfändungsfreigrenze von Bedeutung, sie wird für Nettoeinkommen auf 1.499,99 Euro angehoben. Der Freibetrag für Unterhaltspflichtige liegt darüber, bei einem Kind zum Beispiel beläuft er sich auf 2059,99 Euro.

Und schließlich die Legalisierung von Cannabis: Seit 1. April konnten Erwachsene bereits bis zu drei Pflanzen besitzen und für sich nutzen. Ab 1. Juli darf die Droge in nicht gewerblichen Vereinigungen angebaut und sodann kontrolliert an erwachsene Mitglieder für deren Eigenkonsum weitergegeben werden. Minderjährige dürfen übrigens nicht in einen solchen Club eintreten und für 18-21 jährige Vereinsmitglieder gilt, dass diese Cannabis in nur geringer Menge und mit reduziertem THC-Gehalt erhalten dürfen.