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Kinder sind teuer.

Photo by Vidal Balielo Jr.: https://www.pexels.com/photo/family-walking-on-path-1682497/

Autor und Sprecher

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Christian Spengler
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Thorsten A. Siefert

Technik und Gestaltung

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Thorsten A. Siefert

Foto von Vidal Balielo Jr.

Kinder sind teuer. Das stimmt in der Tat. Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres kostet ein Kind nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im Durchschnitt 165.000 €, auf den Monat umgelegt sind das etwa 763 €. Es will also gut überlegt sein, ob aus einer Partner-schaft eine Familie mit Kindern entstehen soll. Setzen wir voraus, dass dies bereits einge-treten ist und besondere Lebensumstände dazu führen, dass ein Anspruch auf staatliche Unterstützung im Sinne eines Unterhalts besteht: Ja, da gibt es Bürgergeld, Kindergeld und sonst? Neue Schulbücher müssen angeschafft werden, eine Klassenfahrt ist zu bezahlen, Nachhilfe von Nöten, die Gebühr für den Sportverein zu begleichen. Auch für diese Fälle stehen Mittel zur Verfügung, aber wie erhält man sie? Vielen Beziehern von Lohnersatz-leistungen ist das nicht klar oder sie sind schlichtweg mit der Antragsbürokratie überfordert.

Das soll sich nun ändern. Stichwort Kindergrundsicherung. Was genau ist das, woraus setzt sie sich zusammen, wer erhält diese Leistung? In einem am 5. März veröffentlichten Artikel der Frankfurter Rundschau auf fr.de wird das sehr gut erklärt. Die Grundidee ist die einer Sammelleistung statt der bisher bereits bestehenden staatlichen Einzelunterstützungen: Kindergeld, -freibetrag und -zuschlag zusammenfassend, ergänzt um Teile des Bildungs- und Teilhabepakets sollen die Kindergrundsicherung ergeben, deren Auszahlung ab 2025 geplant ist.

Der Grundbetrag entspräche den Entwürfen folgend dem Kindergeld, das seit diesem Jahr bei 250 € pro Kind liegt. Diese staatliche Unterstützung wird nicht mit anderen Sozialleistungen verrechnet, steht also fest und ist damit eine bei der Haushaltsplanung verlässlich kalkulierbare Größe. Darüber hinaus gibt es den Zusatzbetrag, der vom Einkommen der Eltern abhängen wird. Er enthält eine Pauschale für Bildung und Teilhabe sowie eine Kinderwohngeldpauschale. Die Kindergrundsicherung steht jedem Mädchen oder Jungen bis zu seinem 18. Lebensjahr zu, je nachdem, ob der Nachwuchs eine Ausbildung macht oder ein Studium absolviert bis zum Alter von 25 bzw. 27 Jahren.

Die Hürde der Beantragung, wird deutlich niedriger sein als bisher, das Verfahren kann über ein Onlineportal erledigt, Einkommensnachweise direkt vom Finanzamt bezogen werden, was den Aufwand für die Antragssteller reduziert.

Die Kosten für die Kindergrundsicherung belaufen sich laut Familienministerin Paus auf zwölf Milliarden Euro. Gestern begann unter anderem auch zu diesem Thema auf Schloss Meseberg eine für zwei Tage geplante Klausur der Koalition. Im Vorfeld machten dabei SPD und Grüne deutlich, wie wichtig ihnen die Umsetzung dieses Entwurfes ist. Finanzminister Lindner kalkuliert im Gegensatz zu seiner Kollegin mit geringeren Kosten im einstelligen Milliardenbereich. Die Erhöhung individueller Leistungen lehnt er ab und unterstellt den beziehenden Eltern, dass diese „in manchen Fällen“ zwar bei den Familien, aber nicht beim Nachwuchs ankommen werden.

Kinder sind teuer und das sollten sie uns auch sein. In einem Land, in dem der der Rentenversicherung zugrunde liegende Generationenvertrag schon lange nicht mehr funktioniert, in welchem das Fehlen von gut ausgebildeten Fachkräften beklagt und Beschwerden über immer schlechtere Schulleistungen vorgetragen werden, kann man sich kaum über all dies wundern, wenn man nicht bereit ist, für das Aufwachsen, die Unterstützung und Bildung der nächsten Generation ausreichend Geld in die Hand zu nehmen. Und auch weil unsere Gesellschaft im Moment immer mehr auseinanderdriftet, erscheint es mehr als notwendig, dass die uns Nachfolgenden bestmöglich auf ein Leben vorbereitet werden, dessen Herausforderungen wir noch nicht einmal ahnen. Alle Kinder und Jugendlichen sind unsere Zukunft, das müssen sie heute fühlen und erleben dürfen um diese später bewusst und sinnvoll gestalten zu können.