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Wo Meinungen aufeinander treffen

Hate Aid

Foto von Sara Kurfeß auf Unsplash

Autor und Sprecher

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Christian Spengler
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Thorsten A. Siefert

Technik und Gestaltung

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Thorsten A. Siefert

Foto von Sara Kurfeß auf Unsplash

Ich bin Hans-Christian Spengler von netkiosk.digital und sie hören mich täglich hier bei TodaysDay. Wir haben unser Programm in den letzten beiden Wochen fast unmerklich ausgebaut, erkunden Sie mit uns gemeinsam die Welt des Radios. Zurzeit senden wir noch unregelmäßig und testen den Betrieb. Für den Monat August planen wir ein werktägliches Programm am Morgen. Heute, am Freitag, den 21. Juli 2023, darf ich Sie zu einer ganzen, fantastischen Radiostunde einladen. Ich hoffe, Sie haben ein wenig Zeit für uns. Wir sind für Sie live von 16 bis 17 Uhr on Air, die Sendung wird anschließend wiederholt. Seien Sie gerne dabei. Und nun: netkiosk.digital TodaysDay – Das ist uns heute wichtig:

Ihr Name: „Hate Aid“. Der Hauptsitz ist in Berlin. Die Aufgabe: Einsatz für die Wahrung der Menschenrechte im digitalen Raum. Die Bilanz des seit 2020 vom Bundesministerium der Justiz unterstützten Organisation: Mehr als 3.300 von digitaler Gewalt Betroffene wurden im Rahmen der unterschiedlichen Beratungsangebote in ihren Anliegen unterstützt. Das Problem: Die bereits für die kommenden Jahre in Aussicht gestellten Finanzmittel – 600.000 € pro Kalenderjahr – werden wohl aus Gründen der Haushaltskonsolidierung nicht mehr zur Verfügung stehen.

Das trifft besonders den Bereich der Betroffenenberatung, welche „Hate Aid“ von diesem Geld finanziert. Die nicht mehr zur Verfügung stehende Unterstützung durch das Bundesministerium der Justiz wird nach Auskunft der Organisation dazu führen, dass die wichtige Beratungsarbeit massiv eingeschränkt werden muss, sofern die Entscheidung nicht revidiert wird oder andere Mittel generiert werden können.

Ein Beispiel dafür, dass die Arbeit von „Hate Aid“ bedeutsam ist, findet sich in einer gemeinsam mit der European Union of Jewish Students im Januar dieses Jahres auf den Weg gebrachten Klage gegen Twitter. Konkret ging es dabei um mehrere Fälle der Leugnung des Holocausts, antisemitische Verschwörungstheorien und Vernichtungsfantasien – die alle dort publik gemacht wurden. Gegen diese Posts hatte man Beschwerde eingereicht, die zu erwartende Löschung der Beiträge erfolgte allerdings nicht. Geklagt wurde, um Twitter dazu zu veranlassen, selbst aufgestellte Regeln gegen diese Art von Veröffentlichungen einzuhalten.

Die Streichung der Förderung für „Hate Aid“, sie erstaunt und widerspricht auch dem, was im Koalitionsvertrag festgeschrieben wurde, nämlich dass ein Netz zivilgesellschaftlicher Beratungsstellen gemeinsam mit den Bundesländern ausgebaut werden sollte. Auf Einhaltung dieser Vereinbarungen verweist auch der Grünenpolitiker Konstantin von Notz. Der taz gegenüber äußerte er, dass zivilgesellschaftliche Akteure Verlässlichkeit bräuchten.

Die Leichtigkeit, mit der im digitalen Raum Inhalte verbreitet werden, die entweder jeden Bezug zur Realität vermissen lassen oder die von Ausgrenzung und Hass gegenüber Individuen sowie sozialen Gruppen geprägt sind, sie ist erschreckend und häufig: Der Anteil der Bundesdeutschen, die bereits mit digitaler Hassrede konfrontiert waren, liegt nach einer an der Universität Leipzig durchgeführten Studie bei 24 %. Derartige Posts und Kommentare müssen, wenn sie den Weg in die Öffentlichkeit gefunden haben, markiert, gelöscht und die verantwortlichen Autoren entsprechend der von ihnen verletzten Gesetze bestraft werden.