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Erneut das Thema Asylrecht. Am vergangenen Sonntag berichtete die Süddeutsche Zeitung in einem Artikel über neue Details zu Plänen des Innenministeriums, die es ermöglichen sollen, Abschiebungen von im Land über bereits längere Zeit geduldeten Personen zukünftig schneller durchführen zu können. Für die Betroffenen wird das im sogenannten Diskussionspapier des Innenministeriums Angedachte – dessen Umsetzung in geltendes Recht vorausgesetzt – von ganz enormer, lebensverändernder Bedeutung.
Konkret betreffen die vorgesehenen Änderungen den Paragraphen 60a, Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes, genauer dessen Sätze 4 und 5. In denen steht, dass Personen, die in der Bundesrepublik mehr als ein Jahr geduldet worden sind – das sind ausreisepflichtige Menschen, welche aus unterschiedlichen Gründen nicht abgeschoben werden konnten – einen Monat vor ihrer Abschiebung darüber informiert werden müssen, dass diese nun ansteht.
Durch die Streichung der Sätze 5 und 6 würde diese Mitteilungspflicht aufgehoben werden. Damit nimmt man den Betroffenen die Möglichkeit, all das, was sie vor dem Verlassen der Bundesrepublik ihre Belange betreffend noch regeln könnten, zu erledigen. Mit der dann unmittelbar eintretenden Abschiebung haben sie auch keine Möglichkeit mehr, eine ihnen grundsätzlich immer zustehende rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Clara Bünger, sie ist rechts- und fluchtpolitische Sprecherin der Partei der Linken im Berliner Parlament, kritisiert das Diskussionspapier des Innenministeriums deutlich. Eine solche Regelung führe zu einem massiven Unsicherheitsgefühl und zu einer tatsächlichen Unsicherheit“ bei den von der Abschiebung ständig Bedrohten. Bünger bezeichnete die Pläne der Ministerin Faeser gegenüber den Süddeutschen Zeitung als unverhältnismäßig und inakzeptabel.
Das im Diskussionspapier abgebildete Vorgehen ist absolut nicht nachvollziehbar. Es geht um Menschen, ggf. ganze Familien, die schon lange in der Bundesrepublik gelebt haben. Über viele Jahre hinweg waren sie geduldet, hatten sich im Land eingerichtet, die Sprache gelernt, ihre Kinder besuchten unsere Schulen. Von einem Tag auf den Anderen sollen sie plötzlich gehen, werden aus allem herausgerissen, was sie sich hier aufgebaut haben, immer in der Hoffnung doch bleiben zu können. Und eine Möglichkeit sich rechtlich zur Wehr zu setzen, wird ihnen auch nicht mehr gewährt.
Zwei Dinge bleiben noch zu sagen: Offensichtlich ist dieses Papier auch deshalb in die Welt gekommen, um mit dessen Inhalten in anstehenden Wahlen Sympathisanten der AfD zu gewinnen. Das wird der SPD – für diese kandidiert Frau Faeser in Hessen um dort Ministerpräsidentin zu werden – mit großer Wahrscheinlichkeit nicht gelingen. Potenziellen AfD-Wählern wird die SPD vermutlich zu etabliert und immer zu weit von einer politisch rechten Ausrichtung entfernt sein.
Mehr noch aber geht es mir um Menschen, um deren Leben, deren Zukunft. Diese ist bei jemandem, der den Status eines Geduldeten hat, ohnehin ungewiss. Nach über einem Jahr der Duldung das Damoklesschwert der sofortigen Abschiebung über diesem schweben zu lassen, ist unmenschlich und aus meiner persönlichen Sicht eine Verletzung seiner Würde. Ist es nicht die Würde des Menschen, die dem Grundgesetz der Bundesrepublik folgend unantastbar ist?