netkiosk.digital

Wo Meinungen aufeinander treffen

Tapsi

Foto von RDNE Stock project: https://www.pexels.com/de-de/foto/liebe-traurig-papier-gestalten-6670068/

Autor und Sprecher

avatar
Christian Spengler
avatar
Thorsten A. Siefert

Technik und Gestaltung

avatar
Thorsten A. Siefert

Foto von RDNE Stock project

„Mein Gott, ist mein Tapsi putzig. Und er ist so emphatisch. Wir beide, wir verständigen uns mit Blicken. Harmonie, zwischen uns gibt es einfach nur Harmonie.“ Haben Sie solche und ähnliche Aussagen von Mitmenschen schon einmal hören dürfen, wenn diese über ihre Tiere sprechen? Manchmal ist freundliches Nicken die beste Methode, damit still umzugehen, obwohl Sie vielleicht das bezaubernde Fellknäuel nicht leiden können, ihnen aber die Freundschaft mit dem dazugehörigen erkennbar weniger Behaarten wichtig ist. Schwierig wird die Lage, wenn die zwischenmenschliche Partnerschaft, die ihr Gegenüber auch noch pflegt, gerade dabei ist in die Brüche zu gehen. Ich weiß nicht, ob ich um eine Formulierung wie „Ja, wenn doch zwischen dir und Tom auch alles schön wäre, wie mit Tapsi.“ irgendwie herumkäme, vermutlich nicht.

Nehmen wir einmal an, dass das mit Tom nichts mehr wird, ihm aber ebenso wie Ihrem Bekannten sehr an Tapsi liegt. Der kuschelige Mitbewohner, er wird nun zum Streitobjekt. Objekt, tatsächlich. Das Haustier, es gilt in unserem Rechtssystem als Gegenstand. Verheiratete Paare, die sich trennen, sie müssen dem Gesetz folgend ihr Eigentum gerecht aufteilen. Unverheiratete sollen sich untereinander einigen, alternativ ist in der Frage der Zuordnung des bislang gemeinsamen Tieres ein Gericht um Hilfe zu bitten.

So tat es denn auch ein Paar aus dem Landkreis Bad Dürkheim. Mann und Mann, sie hatten sich getrennt. Der Labrador, um den es hier ging, verblieb bei einem der Partner. Seinem Ex-Freund verwehrte er den gewünschten regelmäßigen Umgang mit dem Tier. Begründung: Der Hund sei ein Rudeltier und der Bezug zu nur einer Person diene ausschließlich dem Wohl des Vierfüßlers.

Der so vom Tier Ferngehaltene sah das nicht ein und klagte vor dem Landgericht Frankental auf einen regelmäßigen Umgang mit dem Labrador. Der Kläger hatte Erfolg, denn der gemeinsam angeschaffte Hund stellt nach Meinung des Gerichts gemeinschaftliches Eigentum dar. Obwohl die Beziehung der beiden Besitzer beendet sei, hätten doch beide ein Recht auf Teilhabe an ihrem Tier. Das Wohl desselben durch die angeordnete Maßnahme sah man als nicht gefährdet an.

Generell sollte bei einer Trennung eines Besitzerpaares bei der für das gemeinsame Tier zu treffenden Regelung das Tierwohl eine zentrale Rolle spielen. Hat einer der beiden Partner beispielsweise Hund oder Katze in die Beziehung mitgebracht, so fällt diese dem ursprünglichen Halter zu. Ist ein Tier besonders wertvoll, war seine Anschaffung also mit hohen Kosten verbunden, die beide Partner getragen haben, dann ist der entstehende Wertverlust der allein zurückbleiben-den Beziehungshälfte zu erstatten.

Zurück zum konkreten Fall, die beiden Eigentümer haben nun beide ein Art von Umgangsrecht. Katrin Umlauf, sie ist Hundexpertin und äußerte sich in einem Artikel des Tagesspiegels zu dem Fall, sieht das sogenannte Dogsharing eher kritisch. Es hänge vom einzelnen Hund ab, ob es funktioniere. Ein gelungenes Teilen sei nur in enger Abstimmung miteinander über Fragen wie die Erziehung, das Futter oder den Tagesablauf möglich. Entscheidend ist es, dass die beiden Ex-Partner das Wohl des gemeinsamen Tieres immer im Auge haben und sich kontinuierlich über den Hund austauschen. Nur dann kann ein Dogsharing erfolgreich sein.

Es bleibt dem Labrador aus dem Landkreis Bad Dürkheim zu wünschen, dass seine beiden Eigentümer genauso an die Sache herangehen. Wenn es mit dem persönlichen Glück nicht so gut funktioniert hat, so wäre es doch schön, wenn ihr tierischer Freund den beiden Ex-Partnern erhalten bleibt. Und vielleicht gefällt ihm das Pendeln zwischen den zwei Rudeln. Man darf erwarten, dass sich beide Besitzer Mühe mit ihm geben werden, wenn er bei ihnen ist. Es könnte ein Abendteuer werden für den Labrador, sodass er vielleicht sogar von der Trennung profitiert. Das aber sind Überlegungen und Fantasien eines Autoren, dem jegliche Fachkenntnis und Erfahrung fehlt.

Sie fragen was aus Tapsi wurde? Den habe ich genauso wie seine beiden Besitzer frei erfunden. Wenn ich in meiner Fantasie noch einmal genau nachschaue, vermag ich zu erkennen, dass Tom und sein Ex-Partner vom Urteil des Landgerichts Bad Dürkheim erfuhren und sich dann außergerichtlich und gütlich auf ein gemeinsames Umgangsrecht einigten. Die eingesparten Gerichtkosten wurden für einen sich nun jährlich wiederholenden Familienurlaub ausgegeben. Die beiden Ex-Partner vertrugen sich nach der Trennung gut und wollten unbedingt, dass Tapsi das volle Rudelerlebnis genießen darf, wenigstens für einige Wochen im Jahr. Was wohl Katrin Umlauf dazu sagen würde?