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Wo Meinungen aufeinander treffen

E-Rezept 2.0

Foto von Jonas Leupe auf Unsplash

Autor und Sprecher

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Christian Spengler
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Thorsten A. Siefert

Technik und Gestaltung

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Thorsten A. Siefert

Foto von Jonas Leupe auf Unsplash

Wenn man nun bald 55 Jahre und einen Monat alt ist, dann sieht man seinen Hausarzt – in meinem Fall ist es eine Kleingruppe von Medizinern, die in einer Gemeinschaftspraxis tätig sind und sich wundervoll ergänzen – doch recht regelmäßig. Und selbst wenn ich nicht vor Ort vorstellig werde, so sind die Praxis und ich in stetem Kontakt. Denn Medikamente – Sie kennen das Phänomen sicherlich – haben die Neigung urplötzlich nur noch in Restmengen vorhanden zu sein und spätestens dann muss ich mich in Bewegung setzten. Es ist eigentlich einfach. Entweder ich fülle online eine Rezeptanforderung aus und lasse mir das gewünschte Papier per Post nach Hause kommen oder ich greife – wenn es dringend ist – zum Telefon und kann dann den Medikamentenberechtigungsschein bei einem kurzen Stelldichein in der Praxis abholen. Easy.

Es geht allerdings auch schneller und unkomplizierter, um nicht zu sagen digitaler. Mit dem E-Rezept. Bislang konnten Patienten sich ein solches in eine App auf ihr Smartphone laden oder einen QR-Code ausdrucken lassen, um dann an die gewünschten Medikamente zu kommen. Kein Erfolgsmodell, die Nachfrage nach dem Verfahren ist seit seiner Verfügbarkeit sehr gering.

Seit dem 1. Juli gibt es nun eine zusätzliche und weniger aufwändige Variante: Der Arzt stellt das E-Rezept aus, es wird auf einem Server hinterlegt. Geht der Patient nun zur Apotheke und lässt dort seine NFC-fähige Gesundheitskarte einlesen, kann die separat gespeicherte Verschreibung abgerufen werden. Bedingung dabei ist, dass sich während des Rezeptabfragevorgangs die Karte des Patienten im Lesegerät befindet. Diese zusätzliche Voraussetzung war aufgrund von Sicherheitsbedenken von Datenschützern als Ergänzung eingeführt worden, um möglichem Missbrauch vorzubeugen.

Ob alles wie geplant funktioniert, können Sie bei Ihrer nächsten Rezeptanforderung aus-probieren. Fragen Sie zunächst einmal in ihrer Apotheke nach, ob schon die notwendigen Softwareupdates für das neue Verfahren bei den entsprechenden Geräten dort installiert worden sind. Bis Ende Juli will man diesen Prozess in 80 % der Apotheken abgeschlossen haben. Und selbst wenn das der Fall ist, bedenken Sie bitte: In der Fläche ist das System nie umfänglich getestet worden, in den Praxen kann es Probleme beim Erstellen der digitalen Signatur geben. Die Sache hat also Züge des Experimentellen.

Zunächst wird das neue System mit gesetzlich Versicherten getestet, Privatpatienten sollen zu einem späteren Zeitpunkt in den Genuss des Verfahrens kommen. Und ab 01.01.24 – parallel zur verpflichtenden Einführung der elektronischen Patientenakte – müssen alle Arztpraxen E-Rezepte anbieten können.

Langfristig bietet das E-Rezept die Möglichkeit, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen, zudem lässt sich eine Menge Papier einsparen. Für Privatpatienten wäre es dann noch wünschenswert, wenn die Einlösung der Verschreibung der privaten Versicherung direkt übermittelt werden würde, damit diese den vom Patienten kreditierten Betrag zeitnah erstatten kann. Zunächst einmal ist jetzt die Einführung des Verfahrens abzuwarten, Stolpersteine wird es genug geben. Und deshalb ist es auch gut, dass die papiernen Varianten ärztlicher Verordnungen vorläufig noch verfügbar und vor allem einlösbar sind.