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Frau Faeser schlägt vor

Foto von HIZIR KAYA auf Unsplash

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Die CDU sieht in den Vorschlägen vor allem einen Beitrag zum Wahlkampf in Hessen. Und vielleicht spielte bei der Veröffentlichung derselben auch das Vorgehen der dänischen Sozialdemokraten eine vorbildhafte Rolle. Diese hatten durch vergleichbar restriktive Maßnahmen, was den Aufenthalt sowie Abschiebungen von Flüchtlingen betrifft, Wähler vom rechten Rand gewinnen können. Frau Faeser – Bundesinnenministerin und Spitzenkandidatin der SPD bei der anstehenden Landtagswahl in Hessen – jedenfalls brachte am 3. August dieses Jahres das Thema „Verschärfung der Abschieberegelungen“ mithilfe eines 35 Seiten umfassenden Papiers in die öffentliche Diskussion.

Unter anderem geht es ihr um den Ausreisegewahrsam. Er dient der Vorbereitung einer Abschiebung und kann im Gegensatz zur Abschiebehaft auch ohne das Vorliegen von Haftgründen angeordnet werden. Ist der Betroffene nach Meinung der zuständigen Behörden ausreiseunwillig und/oder wurde die Ausreisepflicht um 30 Tage überschritten, reicht das aus, um jemanden bis zu 10 Tage so unterzubringen, dass die vorzunehmende Abschiebung schnell vollzogen werden kann. Die Dauer dieses Gewahrsams möchte die Innenministerin auf bis zu 28 Tage ausdehnen, sodass die vollziehenden Behörden mehr Zeit haben, das zwangsweise Verlassen des Landes in Ruhe vorzubereiten.

Das Problemfeld Identifizierung: Menschen in diesem Land sind grundsätzlich verpflichtet, sich den Ordnungsbehörden auf deren Wunsch hin gegenüber auszuweisen. Kann dies jemand nicht, so schlägt Frau Faeser vor, dass die Zuständigen das Handy des Betroffenen auslesen oder ggf. Schließfächer durchsuchen dürfen, um festzustellen, wer derjenige ist. Hintergrund: Abschiebungen scheitern häufig daran, dass man die Identität der aus dem Land zu verbringenden Person nicht bestimmen kann.

Außerdem: Die mit der Durchführung einer solchen Maßnahme betrauten Mitarbeiter sollen die Möglichkeit erhalten, nicht nur das Zimmer des Betroffenen in z.B. einer Flüchtlingsunterkunft zu betreten, sondern auch weitere Räume. Dies ist bislang nicht möglich.

Schließlich sollen auch Angehörige von kriminellen Clans abgeschoben werden können, ohne dass sie selbst eine Straftat begangen haben. Derartiges Vorgehen hat seinen Ursprung in der Terrorismusbekämpfung. Dieser Vorschlag stammt übrigens nicht von Faeser selbst, sondern von den einigen Bundesländern. Über dessen Verhältnismäßigkeit werden Bund, Länder und Kommunen noch diskutieren.

Wenn eine Person, die Asyl in der Bundesrepublik begehrt, kriminelles Verhalten an den Tag legt, muss darüber nachgedacht werden dürfen, ob der dauerhafte Aufenthalt dieses Menschen im Land wirklich erwünscht ist. Alle weiteren Vorschläge der Innenministerin kann man unterschiedlich bewerten, sie selbst spricht ja schließlich auch von einem Diskussionspapier. Ist es klug von Frau Faeser gewesen, ein politisch derart sensibles Thema gerade jetzt in die Öffentlichkeit zu bringen? Dieses kann schnell zu Wasser auf den Mühlen derer werden kann, die man als Menschen mit ausländerfeindlicher und oft rechter Gesinnung beschreiben darf. Die Innenministerin hätte vielleicht darüber nachdenken sollen, ob sie tatsächlich Wert auf Zustimmung aus diesem Teil unserer Gesellschaft legt.