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Freidenker

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Gäste, vor allem aber ihre Absichten, das möchte ich der Frankfurter Allgemeinen Zeitung doch empfehlen, sollte man sich genauer anschauen, bevor man sie einlädt. Zumal wenn es darum geht, dass der Gast einen Artikel verfasst hat, der sodann veröffentlicht werden soll. Der Geladene war Thorsten Frei. Er gehört der CDU an und ist parlamentarischer Geschäftsführer seiner Fraktion im Bundestag. Und Herr Frei hat Ideen, nein sogar konkrete Vorstellungen zu einer Reform des Asylrechts.

Die Ausführungen des Politikers, sie tragen den Titel „Das individuelle Recht auf Asyl muss ersetzt werden“. Frei schlägt vor, stattdessen für die Länder der europäischen Union ein Aufnahmekontingent festzulegen, in dessen Rahmen 300.000 bis 400.000 Schutzbedürftige unmittelbar aus dem Ausland kommend aufgenommen und dann in die einzelnen Mitgliedsländer verteilt werden sollen. Diese sogenannte Institutsgarantie, wie der CDU-Vertreter sie nennt, soll das Recht des Einzelnen auf Asyl ersetzen.

In der Breite erfährt Freis Vorschlag wenig Zuspruch. Der stellvertretende SPD-Fraktionschef Dirk Wiese hat wenig Hoffnungen, dass die Ideen des CDU-Politikers die illegale Migration eindämmen werden. Wiese bezeichnete zudem das im Grundgesetz festgeschriebene Asylrecht als „eine wichtige humane Errungenschaft“. Auch Vertreter der FDP und der Grünen äußerten sich kritisch. CSU-Chef Söder sprach zwar von einem „spannenden Vorschlag“, reagierte darüber hinaus aber eher verhalten.

Kann man das individuelle Asylrecht einfach aufgehoben werden? Das Bundesverfassungs-gericht vertrat in dieser Angelegenheit in der Vergangenheit unterschiedliche Auffassungen. Nach Zahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sind es ohnehin nur 0,8 % der Menschen, denen Schutz nach dem Asylgesetz in der Bundesrepublik gewährt wird.

Viel höher ist der Anteil derer, die sich bei ihrem Antrag auf Asyl auf das Europa- und Völkerrecht berufen. In der EU gelten Richtlinien, nach denen ein Asylbegehren grundsätzlich als Einzelfall geprüft wird. Die Professorin Anuscheh Farahat für Öffentliches Recht, Migrationsrecht und Menschenrechte an der Universität Erlangen, sie stellte gegenüber tagesschau.de fest, dass eine Änderung der in der Europäischen Union geltenden Vorgaben nicht die Bindung der Gemeinschaft an das Völkerrecht und im Besonderen an die Genfer Flüchtlingskonvention aufheben würde. Darin – wie auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention sei festgeschrieben, dass Menschen, die verfolgt werden, ein individuelles Recht auf Prüfung ihres Schutzbedürfnisses haben.

Außenministerin Baerbock erschien die Idee Thorsten Freis wohl so absurd, dass sie seine Äußerung mit dem Sommerloch verknüpfte. Möglich. Zu befürchten aber ist, dass zumindest Teile der CDU mit derartig undurchdachten und populistischen Vorschlägen Wähler am rechten Rand zu gewinnen versuchen.