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Wo Meinungen aufeinander treffen

Herr Haldenwang hat Recht!

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Autor und Sprecher

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Christian Spengler
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Thorsten A. Siefert

Technik und Gestaltung

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Thorsten A. Siefert

Foto von Ingo Joseph

Begonnen hatte alles vorletztes Wochenende. Nach dem Abschluss des ersten Teils des Parteitages der AfD teilte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Thomas Haldenwang seinen Eindruck von der Veranstaltung mit der Öffentlichkeit. Er hielt fest, dass das bei der Auswahl von Kandidaten für die Europawahl Personen aus dem gemäßigten Lager der Partei kaum mehr berücksichtigt wurden. Unterschiedliche Bewerber für eine mögliche Kandidatur hätten rechtsextreme Verschwörungstheorien geäußert.

Als Beispiel nannte Haldenwang die Idee des sog. „Großen Austausches“. Dabei handelt es sich um ein Narrativ der Neuen Rechten. Es geht auf den französischen Autoren Ranaud Camus zurück und besagt, dass die Einwanderung von Menschen aus Afrika sowie wie dem Nahen und Mittleren Osten geplant sei. Die sich dadurch verändernde Bevölkerungsstruktur in Europa würde schließlich zu einer entwurzelten Masse führen. Eine solche Situation wäre für nicht genauer benannte Eliten, die weltweit agierend vor allem auf Profit aus seien, von großem Vorteil. 

Die Äußerung Haldenwangs, sie führte dazu, dass die AfD beim Verwaltungsgericht Köln vorstellig wurde und in einem Eilantrag verlangte, dass der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz solche Stellungnahmen an diesem, also dem letzten Wochenende und auch darüber hinaus unterlassen möge. Das Bundesamt gab der Kammer daraufhin freiwillig eine bis zum Ende des AfD-Parteitages begrenzte Stilhaltezusage, wie man betonte aus „Respekt vor dem Gericht“. 

Am Montagmorgen war diese Frist dann abgelaufen. Haldenwang wiederholte in einem Gespräch mit dem ARD-Hauptstadtstudio seine Kritik an der AfD und verwies auf ein klar erkennbares ethnisches Volksverständnis. Er bezog sich dabei erneut auf die von Parteimit-gliedern in der Öffentlichkeit vertretene Idee des „Großen Austausches“. Haldenwang betonte, dass damit die im Grundgesetz verankerte Garantie auf Menschenwürde für bestimmte Bevölkerungsgruppen in Frage gestellt werden würde. Der Präsident des Verfassungsschutzes stellte klar, dass die Information der Öffentlichkeit über mögliche Gefährdungen für die freiheitliche demokratische Grundordnung eine wichtige Aufgabe zur Verteidigung derselben sei und zu seinem gesetzlichen Auftrag gehöre.

Herr Haldenwang hat Recht. Wenn unsere Demokratie gefährdet, ihr Fortbestehen gar bedroht ist, muss das thematisiert werden. Dies scheint mir eine wichtige Obliegenheit für alle am meinungsbildenden Prozess beteiligten Gruppen zu sein. Im Falle der AfD heißt das, sie und ihre Vorhaben genauer anzuschauen, diese sachrichtig mit ihren Konsequenzen in einer breiten Öffentlichkeit zu erklären und objektiv aufzuzeigen, warum die Partei ins rechte Spektrum einzuordnen ist und was das konkret bedeutet. Dabei sollten sich alle Beteiligten, dies erscheint mir wichtig, um die Verwendung einer barrierefreien Sprache bemühen.